Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landesgericht Salzburg

1. Angebote sind freibleibend. Für uns verbindlich ist erst unsere Auftragsbestätigung. Mündliche Abreden, Erklärungen unserer Vertreter, sowie Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Die technischen Daten unserer Kataloge und Verkaufsunterlagen sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten. Technische Änderungen behalten wir uns nach der Auftragsbestätigung vor, soweit Preis, Funktion oder Lieferzeit dadurch nicht beeinträchtigt werden.

3. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Verzug v. Vorlieferanten), berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. Schadenersatzansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

4. Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbständige Geschäfte.

5. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat, das gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers. Ohne Vorliegen einer Versandvorschrift wählen wir die günstige Art nach unserem Ermessen. Verpackung und Versandspesen berechnen wir zu Selbstkostenpreisen.

6. Aufträge können mit Mengenabweichungen bis zu 10%, bei Sonderanfertigungen bis 20% ausgeliefert werden.

7. Beanstandungen wegen Differenzen in Farbe, Maß und Gewicht sind ausgeschlossen, wenn sich Differenzen innerhalb der Toleranzen von Güterrichtlinien oder Normen bzw. innerhalb des Branchenüblichen bewegen.

8. Erkennbare Mängel müssen schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware gerügt werden. Lieferschein und Aufklebeetiketten müssen der Beanstandung beigefügt werden. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde.

9. Im Falle gerechtfertigter Mängelrügen haben wir die Wahl zwischen Wandlung gegen Gutschrift oder Verbesserung durch Reparatur oder Austausch. Schadenersatzansprüche sind, ausgenommen im Falle von Vorsatz oder grob schuldhaftem Verhaltens, ausgeschlossen.

10. Annahmeverzug tritt ein, wenn die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Bereitstellung zur Abholung abgenommen wird. Im Falle des Annahmeverzuges steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware unter Aufrechterhaltung des Vertrages bis zur gänzlichen Bezahlung zurückzunehmen und auch unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern.

11. Die Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung unserer Forderung unser Eigentum. Im Falle der Verarbeitung bleibt unser Eigentum aufrecht. Eine Weiterveräußerung ist nur dann zulässig, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Erfolgt eine Weiterveräußerung vor gänzlicher Bezahlung des Kaufpreises, tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung zahlungshalber ab.

12. Wenn zwischen Auftragserteilung und Ausführung eine Änderung des Euro-Wechselkurses zu der fakturierten Währung eintritt, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu ändern.

13. Sämtliche Zahlungen des Kunden werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam. Bei Gefährdung unserer Ansprüche sind wir berechtigt, unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauskasse oder Bankbürgschaft zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

14. Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug oder wird ein fälliger Wechsel oder Scheck nicht eingelöst, so werden alle gegen ihn noch bestehenden Forderungen inklusive aller Wechsel- und Scheckforderungen zur sofortigen Zahlung fällig.

15. Ab Fälligkeit können wir ohne besondere lnverzugsetzung Zinsen in der Höhe des jeweils für Wien üblichen Bruttozinssatzes für Kredite in laufender Rechnung (einschließlich sämtlicher sonst etwa von der Bank berechneten Spesen und Verfügungen), mindestens aber 2% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, verrechnen.

16. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

17. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Liefervertrag ist ausgeschlossen.

18. Der Export von uns gelieferter Ware ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.

19. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.

20. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.

21. Als Erfüllungsort wird Salzburg vereinbart. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.

22. Das Kopieren von Modellen ist verboten und verpflichtet zum Schadenersatz, mindestens jedoch zur Zahlung einer Vertragsstrafe von Euro 50.000,- für jeden einzelnen Fall ohne Nachweis des Schadens durch uns.

23. Verarbeitung von Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes: Die im Sinne des Datenschutzgesetzes benannten natürlichen Personen  erklären sich durch die Abnahme unseres Angebotes einverstanden, dass dem Datenschutz unterliegende Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, soweit diese für unseren Geschäftsbetrieb erforderlich sind. Eine gesonderte Benachrichtigung an die Betroffenen erfolgt nicht.

24. Die angeführten Preise verstehen sich in Euro inkl. Mehrwertsteuer. Händlerpreise exkl. Mwst.

25. Aktionspreise verstehen sich rein netto vor Skonto. Keinerlei Abzüge möglich!

26. Bei einem Bestellwert unter Euro 150,- netto exkl. MwSt. verrechnen wir Euro 12,- Bearbeitungs- und Transportzuschlag.